Baugenehmigung

Die Baugenehmigung - die meist erwartete amtliche Äußerung

Die Baugenehmigung

Die Baugenehmigung ist die behördliche Erlaubnis zur Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung eines Gebäudes. Sie wird von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erteilt, nachdem geprüft wurde, ob das geplante Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Dazu gehören insbesondere die Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB), der Landesbauordnung sowie örtliche Bebauungspläne.

Ob für ein Bauvorhaben eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt von Art, Größe und Lage des Projekts ab. Während größere Neubauten und viele Umnutzungen genehmigungspflichtig sind, können kleinere Vorhaben unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei oder im vereinfachten Genehmigungsverfahren zulässig sein.

Eine sorgfältige Planung und vollständige Bauantragsunterlagen helfen dabei, Verzögerungen im Genehmigungsverfahren zu vermeiden.

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